Aktuelles

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Jahreshauptversammlung des Landesverbandes am

                                          16.04.2024 10:00 Uhr

 im Forellengasthof Waldeck, Horb Isenburg

Bitte merken Sie den Termin vor. Details und die Tagesordnung folgen Anfang 2024

 

Information des Fischgesundheitsdienstes Baden-Württemberg (FGD)

2023_Fischgesundheit_-_Merkblatt_zu_VHS_und_IHN

 

 

 Informationen über unsere Mitglieder und deren Angebote und Leistungen

https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=12K3BPKTDz7gdjgKNBm59OZJd4-K8Jx9-&ll=48.55117214561835%2C8.943416800000023&z=9

 


 

Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg

 Regeln und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Baden-Württemberg.pdf


 


 

Regeln und Empfehlungen zum Betrieb
von Angelteichen in Baden-Württemberg

- Wer eine Angelteichanlage betreibt, bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden (Veterinärbehörde, Fischereibehörde)
- An Angelteichen werden Angler ständig von Fachpersonal beaufsichtigt
- Auf der Anlage ist eine für jeden sichtbare Teichordnung vorhanden
- Der Fischbestand in einem Teich besteht nur aus Arten, die zusammen passen und für das Gewässer geeignet sind
- Im Angelteich sind ausschließlich Fische in verzehrfähiger Größe vorhanden
- Grundsatz: Fische dürfen sich nicht unmittelbar vor dem Angeln bereits in menschlicher Hand befunden haben.
- Wachsen die Fische in einem Abwachsteich heran, können sie durch einen Verbindungskanal oder ein Rohr in den Angelteich schwimmen. Dort werden sie über das Angeln entnommen.
- Angelteiche ohne einen angeschlossenen Abwachsteich besitzen eine Ruhezone, in der nicht geangelt wird. Diese Zone muss ausreichend groß und abgetrennt sein.
- Sofern keine ausreichende Naturnahrung vorhanden ist, sind die Fische zu füttern
- Die Angler sind sachkundig (nachgewiesen durch einen gültigen Jahresfischereischein) oder werden vom Betreiber vor Beginn des Angelns ausführlich eingewiesen (mündlich und durch Aushändigen eines Merkblatts; erfolgte Einweisung und Erhalt des Merkblatts werden durch Unterschrift bestätigt)
- Geeignetes Angelgerät und Unterfangkescher (Eigenbesitz oder vom Betreiber ausgeliehen)
- Maximal 2 Ruten pro Angler
- Während der Öffnungszeiten sind ständig sachkundige Personen mit Weisungsbefugnis anwesend
- Der fachgerechte Umgang mit den Fischen wird durch die sachkundige Person sichergestellt
- Schlachtplätze sind vom Betreiber sauber zu halten und mit fließendem Wasser zu versehen, Schlachtabfälle sind fachgerecht zu entsorgen
- Kühlmöglichkeiten für die geschlachteten Fische sind vorzusehen

Stand 9.3.2015 Herausgeber/Copyright: Landesverband der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg e.V.,  Schillerstr. 28, 88079 Kressbronn

Weitergabe und Vervielfältigung nur in Absprache mit dem Landesverband erwünscht!